Von Google abgestraft – was nun?
Haben Sie eine E-Mail von Google erhalten, mit dem Inhalt, dass Ihre Domain aufgrund von Verstößen gegen die Webmaster-Guidelines für den Google-Index gesperrt wurde? „Glückwunsch“ – das ist die Höchststrafe. Ihre Domain ist verbrannt, sie wird höchstwahrscheinlich nicht mehr bei Google in den Index aufgenommen – jedenfalls nicht mit Ihnen als Besitzer – und auch bei keiner anderen Suchmaschine. Die Suchmaschinen mögen ja miteinander konkurrieren, aber in diesem Punkt sind sie sich einig – zumindest fast alle. Vielleicht hat in fünf Jahren jemand anders die Chance diese Domain zu reaktivieren und mit guten Inhalten und ehrlichen Methoden zu rehabilitieren. Sie sind jedenfalls raus.
So eigenartig es klingen mag. Diese eigentlich unspektakuläre E-Mail ist alles, was Sie bei einem Ausschluss aus dem Index erhalten. Doch bevor es soweit kommt, gibt es noch verschiedene Strafen, die milder sind. Nur leider erfahren Sie nicht direkt, dass Ihre Domain abgewertet wurde. Das müssen Sie schon selbst herausfinden. Dafür gibt es natürlich verschiedene Indikatoren, die auf solch einen Ausschluss hinweisen. Wenn auf einmal kein User mehr über Suchmaschinen zu Ihnen gelangt, liegt das wahrscheinlich daran, dass Sie in den Suchergebnisseiten nicht mehr angezeigt werden, jedenfalls nicht weit vorne.
Doch wie schwerwiegend ist die Abwertung ausgefallen? Das können Sie halbwegs eingrenzen. Wird Ihre Site nicht mehr über Ihre wichtigsten Keywords gefunden? Was ist mit dem Long Tail? Und wenn Sie direkt nach Ihrer Domain suchen? Schlussendlich bleibt noch die Site-Abfrage. Suchen Sie im Suchfeld der Suchmaschine mit „site:www.ihre-domain.tld“. Werden auch jetzt keine Suchergebnisse angezeigt?
Unterschiedliche Ursachen für Abwertungen
Wenn mit dem Site-Kommando keine Ergebnisse mehr angezeigt werden, steht es schlimm um Ihre Webseite. Denn dann ist keine Ihrer Seiten mehr im Index vorhanden – Vollsperrung auf der Datenautobahn also. Dann dürfte die E-Mail von Google nicht mehr lange auf sich warten lassen, falls man sich dort überhaupt die Mühe macht Sie zu informieren.
Bei den anderen Fällen ist es nicht ganz so schlimm. Jedenfalls lohnt es sich immer, Ihre Website genau unter die Lupe zu nehmen. Was hat dazu geführt, dass die Suchmaschinen Sie auf einmal nicht mehr mögen? Haben Sie vor kurzem Links gekauft oder gemietet? Dann sind Sie vielleicht bei einem Dienstleister gelandet, der bei Google & Co längst als „Linkschleuder“ bekannt ist. Bestenfalls haben solche Links keine Auswirkungen auf Ihr Ranking, aber es besteht auch die Möglichkeit, dass sie sich negativ bemerkbar machen.
Oder Ihre Seite befindet sich auf einmal in schlechter Gesellschaft. Haben Sie die Seite zu einem anderen Provider umgezogen? Wenn dessen andere Kunden im Erotik-Bereich tätig sind (Warum eigentlich?) oder illegale Inhalte auf ihren Webseiten veröffentlichen, fällt das durch das Class-C Netz des Providers auch auf Sie zurück.
Vielleicht ist ihr jüngster Geschäftskontakt oder Linkpartner, der Sie so nett um eine kleine Gefälligkeit in Form von Links zu ein paar seiner Seiten gebeten hat, auch ein allseits bekannter Spammer. Auch ausgehende oder tote Links können sich negativ bemerkbar machen. Oder Sie haben so viele Links auf Ihren Seiten eingebaut, dass Google Sie jetzt selbst als Linkverkäufer betrachtet? Dann geht Ihr Trust – also das Vertrauen, dass die Suchmaschinen in Sie, beziehungsweise in Ihre Website, setzen – ebenfalls in den Keller.
Versuchen Sie seit neuestem die Suchmaschinen über den wahren Inhalt Ihrer Webseite zu täuschen, beispielsweise mit Cloaking? Oder haben Sie viele doppelte Inhalte? Haben Sie eventuell an Ihrem Content Management System Veränderungen durchgeführt und jede Ihrer Seiten ist jetzt unter drei oder vier ähnlichen URLs abrufbar? Manchmal kommt es vor, dass eine Subdomain mit den gleichen Inhalten wie Ihre Hauptdomain veröffentlicht wird. Die Suchmaschinen haben dann Schwierigkeiten, die Hauptdomain zu erkennen und werten das als doppelte Inhalte (engl. duplicate content). Google hat zu diesem Zweck ein eigenes Meta-Tag eingeführt, das „Canonical-Tag“. Damit haben Sie die Möglichkeit den Suchmaschinen in den Meta-Angaben mitzuteilen, welche die zu indexierende Hauptdomain ist. Inzwischen kann es auch vorkommen, dass Ihre Seite wegen zu viel Werbung abgewertet wird.
Was es auch war, Sie haben fast immer die Chance Ihre Seite zu rehabilitieren.
Überprüfen Sie Ihre jüngsten Änderungen und / oder Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung und machen Sie diese rückgängig. Dann beantragen Sie über die Google-Webmastertools eine Wiederaufnahme Ihrer Domain. Warum ausgerechnet Google? Weil Google der Marktführer ist, auch wenn sich die Suchmaschine durch einige Aktionen in der jüngeren Vergangenheit ein wenig ungeliebt gemacht hat. Wenn Google Sie wieder aufnimmt, machen die anderen Suchmaschinen das auch.
Es ist wichtig, dass Ihre Seite vor dem Antrag auf Wiederaufnahme den Webmaster-Guidelines entspricht. Auch wenn Google vorher vielleicht ein paar grenzwertige Methoden und Aktionen auf Ihrer Webseite toleriert hat, müssen Sie diese nun ebenfalls ausbauen. Sonst brauchen Sie keinen Antrag zur Wiederaufnahme zu stellen.
Falls Ihnen ein Freund, ein Bekannter oder sonst wer einreden will, das alles würde sich von alleine wieder geben, lassen Sie ihn stehen und fragen Sie ihn in solchen Sache nie wieder um Rat. Es gibt nur eine Situation, in der ein deutlicher Abfall des Rankings nicht in konkretem Zusammenhang mit Maßnahmen oder Änderungen auf Ihrer Seite zu tun hat. Das betrifft neue Webseiten. Es gibt bei den Suchmaschinen eine Art Welpenschutz. Neue Webseiten befinden sich zu Anfang auf relativ guten Positionen in den Rankings. So sollen neue Projekte die Möglichkeit bekommen, ein größeres Publikum zu erreichen. Fällt dieser Welpenschutz nach ein paar Wochen weg, ist das zumeist auch mit einem mehr oder weniger deutlichen Abschwung in den Rankings verbunden.
Keine Ahnung ob ich abgestraft wurde, es sieht aber ganz danach aus. Bin mir nicht bewust etwas unerlaubtes gemacht zu haben trozdem