Von Linktausch und Google Richtlinien

Letzte Woche ging die Meldung von Neuerungen in den Google Webmaster Richtlinien um, die vor allem die Regelungen zum bzw. gegen Linktausch und Linktauschprogramme betrafen. Die Richtlinien wurden ergänzt und überarbeitet. Aber was genau bedeutet es, wenn die Webmaster Guidelines verändert werden? Wie wirkt sich das auf die Suchmaschinenoptimierung aus?

Google Richtlinien trennen White Hat von Black Hat

Die Webmaster Guidelines von Google sind das Regelwerk der Suchmaschinenoptimierung, manche ziehen auch gerne den Vergleich zum Strafgesetzbuch. Letzteres liegt auch insofern nahe, als dass alle Maßnahmen, die gegen die Richtlinien verstoßen von Google bestraft werden können. Die Strafmaßnahmen sind dabei vielfältig, reichen von Rückstufungen einzelner Seiten in den Serps bis hin zum Rausschmiss einer ganzen Domain aus dem Index. So gesehen teilen also die Richtlinien für Webmaster die Suchmaschinenoptimierung in zwei Bereiche. Der erste Bereich bewegt sich innerhalb der Bestimmungen und wird daher White Hat SEO genannt, der zweite Bereich hingegen geht über die Richtlinien hinaus, missachtet also eine oder mehrere von Ihnen, und wird daher Black Hat SEO genannt.

Wie Marco Janck aka Seonaut geschrieben hat, spielt sich SEO immer auf der Grenze ab. Es geht also immer um das Austesten von Grenzen. Ich persönlich habe ein Problem damit, alles was die Google Richtlinien überschreitet als Black Hat zu sehen. Es gibt immer einen Graubereich, bei dem man Gefahr laufen kann, abgestraft zu werden, mit dem man aber genauso gut durchkommen kann. Langfristig ist von diesen Graubereichen natürlich abzuraten, denn es ist häufig wahrscheinlich, dass zumindest Teile davon irgendwann von den Guidelines aufgenommen werden. Eine kleine Regeländerung und schon kann etwas „illegal“ sein und zur Abstrafung führen, was vorher zumindest nicht verboten war. Daher sollte man bei Kunden, und wenn man selbst auf langfristigen Erfolg setzt, zur Sicherheit innerhalb der Richtlinien bleiben. Dennoch ist es natürlich schon ganz gut die Grenzen zu kennen. Nicht nur deswegen gibt es ja auch diverse SEO Wettbewerbe.

Neue Richtlinien für Linktauschprogramme

Wie gesagt gab es kürzlich ein paar kleine Änderungen in den Webmaster Guidelines. Damit hat Google vor allem auf diverse Pseudo Content Marketing Kampagnen und Gastartikel reagiert, und geht seinen Weg weiter, Werbeanzeigen mit Follow Link zu bekämpfen.

Was die Änderungen angeht halte ich es mal mit den Internetkapitänen. Demnach wurden zu dem Dokument „Linktauschprogramme“ in den Webmaster Guidelines drei „neue“ Punkte hinzugefügt:

  1. Artikel-Marketing im großen Stil oder das Posten von Kampagnen als Gast mit Ankertextlinks, die viele Keywords enthalten
  2. Textanzeigen oder native Werbung, wo Artikel mit Links, die PageRank weitergeben, bezahlt werden
  3. Links mit optimiertem Ankertext in Artikeln oder Pressemitteilungen, die auf anderen Websites verteilt sind.

Wie viel Neues steckt in den neuen Richtlinien?

Wenn man es genau nimmt eigentlich nicht wirklich viel. Das sind alles schon weitestgehend bekannte Dinge, die hier nur noch einmal extra benannt und in einen neuen Kontext gesetzt wurden. Der Punkt gegen Artikel-Marketing etc. richtet sich natürlich vor allem gegen das Exzessive Schreiben von Gastartikeln oder ähnlichem, was ja meistens lediglich zum Linkbuilding praktiziert wird. Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass Google grundsätzlich etwas gegen Gastartikel hat, schließlich haben sie ja selber mit dem Author Rank einen recht starken Anreiz gesetzt.

Der zweite Punkt, bei dem man sich fragt, wer bei Google diesen Satz formuliert hat, bezieht sich wie weiter oben schon erwähnt auf Werbeanzeigen und bezahlte Artikel mit Follow Links. Das war eigentlich schon vorher verboten.

Im dritten Punkt nimmt Google unsinnige Pressemitteilungen aufs Korn, die übers Netz verteilt werden um mit enthaltenen Links Linkaufbau zu betreiben. Dabei handelt es sich sicherlich um eine sinnvolle Ergänzung, die aber im Grunde auch nicht der Rede wert ist.

Die Ankertexte machen’s aus:

Natürliche Verlinkung ist das Zauberwort. Zumindest im ersten und dritten neuen Punkt wird vor allem auf die Ankertexte verwiesen. Weder Gastartikel, noch Pressemitteilungen sind untersagt, was auch wirklich unsinnig wäre, sondern es wird auch hier lediglich auf die Relevanz geachtet. Harte Ankertexte sind nun einmal häufig ein eindeutiges SEO Zeichen. Aber das sollte man sowieso tendenziell lassen, wenn man schon einmal was vom Pinguin gehört hat.

Aber nicht nur die Ankertexte sind entscheidend, auch die Masse der Maßnahmen macht’s. Formulierungen wie „im großen Stil“ machen das deutlich, denn dann ist auszuschließen, dass sowas auch mal zufällig passiert ist.

Googles Linktauschdefinition:

Wenn man sich die Richtlinien zu den Linktauschprogrammen durchliest, kommt man leicht ins Stutzen. Hat das alles noch wirklich viel mit Linktausch zu tun? Gastartikel zum Beispiel … Ich finde: ja, hat es. Denn der Zusatz „-programme“ zeigt, dass es nicht nur um den klassischen Linktausch Link für Link geht. Selbstverständlich kann ein Gastartikel dennoch ein Linktausch sein. Und indem es unter Linktausch steht macht Google nicht nur den gastartikelschreibenden Webmastern Druck, sondern auch denen, die solche Artikel systematisch veröffentlichen. Die Betonung liegt auf systematisch – sinnvolle Artikel, die Mehrwerte liefern, sind selbstverständlich von so etwas ausgeschlossen. Auch hier kann man die Grenzen natürlich wieder weit ausdehnen. Ist das dann Black Hat? Naja …

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7 Kommentare
09.08.2013

Ich wehre mich in diesem Zusammenhang (und auch in anderen Bereichen) immer etwas gegen den Begriff illegal. Nur weil Google oder irgendeine Firma etwas in seine AGB/TOS/etc schreibt, ist ein Zuwiderhandlung NICHT illegal. Ich vermute Mal, dass du es ähnlich siehst und daher oben die Anführungszeichen verwendet hast.

Aber sind von solchen Regeländerungen nicht zunächst Mal jene SEO betroffen, die sich ihre eigene Daseinsberechtigung selbst schaffen? Es geht ja nicht mehr wirklich darum, gut gefunden zu werden – das schafft guter Content auch. Viel eher ist es ja so, dass man einfach besser als andere SEO sein muss. Also ein Wettrüsten, welches ohne SEO überhaupt nicht mehr nötig wäre.

David Linden
09.08.2013

Hi Boris,

erstmal: Die Anführungszeichen hast du richtig interpretiert, ich sehe das genauso wie du. Das illegal war lediglich ein Bezug auf die Bezeichnung Strafgesetzbuch für die Guidelines.

Beim zweiten Punkt stimme ich dir allerdings nicht zu. Natürlich geht es darum gut gefunden zu werden. Guter Content alleine reicht manchmal, aber oft eben nicht. Es gibt zahlreiche notwendige und hinreichende Bedingungen sowohl im technischen wie im inhaltlichen Bereich, die Webseiten erfüllen sollten um gefunden zu werden. Um das überblicken zu können braucht es aktuelles Expertenwissen. Daher geht es manchmal auch einfach nur um Fehlerbeseitigung. In hart umkämpften Bereichen findet sicherlich ein Wettrüsten statt, aber das ist dann nicht nur ein SEO Wettrüsten sondern spielt sich auf allen Marketingkanälen ab.
Wer von solchen Änderungen der Guidelines betroffen sein könnte, habe ich im Artikel angedeutet. Seriöse Dienstleister vermutlich jedenfalls nicht.

27.08.2014

die seiten die es erwischt hat waren doch meistens nur die produkttester Blogs und so. eine seite von mir hats auch erwischt, durfte aber die fehler entfernen und Google hat mich wieder aufgenommen

Fevzi
27.04.2019

Danke für diesen hochwertigen Artikel,
beste Grüße aus Nrw

fevzigürer.com