Was ist Cloaking? – SEO-Grundlagen
Beim Cloaking wird den Crawlern der Suchmaschinen etwas anderes als Seiteninhalt angezeigt, als den menschlichen Usern. Dieser Vorgang wird von den Suchmaschinen mittlerweile bestraft, da es zu verschiedenen Missbräuchen gekommen ist. Aber der Reihe nach.
Suchmaschinen haben nach wie vor Schwierigkeiten, wenn es um Seiteninhalte geht, die kein Text sind. Das hat sich zwar in den letzten Jahren schon abgeschwächt – zum Beispiel verfügt Google inzwischen über eine sehr gute Bildererkennung – aber insgesamt besteht diese Schwäche immer noch.
In der ersten Zeit gab es für dieses Problem eine deutlich elegantere Lösung als heute: Man stellte den Bots der Suchmaschinen eine Beschreibung der Seiteninhalte in Textform zur Verfügung. Wer viele Flash-Inhalte, andere Grafiken und Bilder oder auch Videos auf seinen Seiten eingebunden hatte, konnte die Inhalte für die Suchmaschinen in einer eigenen Datei beschreiben. Der Server lieferte diese Datei immer aus, wenn der Crawler einer Suchmaschine die Seite anforderte. Die User waren davon nicht betroffen. Sie sahen auf der Seite eben die Inhalte, mit denen die Crawler ihre Schwierigkeiten haben.
Diese eigentlich gute Lösung hatte nur einen Haken: Sie öffnete dem Missbrauch Tür und Tor.
Es dauerte nicht lange und es erschienen Seiten in den Top-Suchergebnissen, die nur aus Werbung bestanden. Das war zwar unschön, aber dabei blieb es natürlich nicht. Von der Möglichkeit, den Crawlern einen anderen Seiteninhalt als den Usern vorzugaukeln, machten vor allem Kriminelle Gebrauch. So war es ohne weiteres möglich, auf einer Seite voller Viren und Würmer zu landen, wenn man nach einem Rezept für Apfelkuchen suchte. Statt einer Gebrauchsanweisung für den Videorekorder konnte man auch schon mal eine Bauanleitung für eine Rohrbombe erhalten oder auf wirren Seiten extremer politischer Gruppierungen landen.
Diesen Zustand konnten die Suchmaschinen nicht lange hinnehmen, denn das war (und ist) schlecht fürs Geschäft. Daher wurde das Cloaking verboten. Deshalb müssen Grafiken und Videos heute eben mit dem Alt-Attribut versehen werden, in dem eine Textbeschreibung des Bildes für die Suchmaschinen enthalten ist. Es ist zwar umständlicher, verhindert aber, dass Crawler und User zwei unterschiedliche Webseiten unter ein und demselben URL angezeigt werden. So können die Suchmaschinen halbwegs sicher sein, dass die Seiten hinter den Links in den SERPs auch wirklich das enthalten, was die Crawler ermittelt haben.
Es ist natürlich immer noch möglich Cloaking zu betreiben.
Die Crawler der Suchmaschinen haben immer noch eine Kennung, die sie als Crawler ausweisen und die man über den User Agent auslesen kann. Die Methode des User-Agent-Cloakings bietet aber nur unzureichende Sicherheit. Zur Kontrolle und um weiteren Missbrauch zu verhindern, setzen die Suchmaschinen auch Crawler ein, die sich zum Beispiel als Browser ausgeben und nicht als Crawler.
Daneben gibt es noch das IP-Cloaking. Hier wird auf die IP-Adresse abgestellt, von wo die Anfrage an den Server gesendet wird. Auch diese Methode ist nicht geeignet, um hundertprozentig festzustellen, ob gerade ein Crawler eine Anfrage an den Server sendet oder ein User. IP-Adressen können wechseln oder manipuliert werden.
Deshalb Finger weg vom Cloaking!
Die Suchmaschinen reagieren da sehr empfindlich. Eine Webseite, die Cloaking nutzt – und wenn es wirklich nur geschieht um sich die Alt-Angaben zu sparen – wird abgestraft. Das reicht bis zum Ausschluss der Domain aus den Suchmaschinen. Wer erst einmal den Anfangsverdacht erregt hat, braucht nicht auf Milde zu hoffen. Das Risiko ist also viel zu groß für das letzten Endes kleine bisschen an Arbeitserleichterung, was durch Cloaking möglich wäre.
Ich kann dir absolut zustimmen, das man mit Cloaking nie weit kommt. Auch wenn man heute noch einen sinnvollen Weg findet. HIer sei aber evtl auch noch erwähnt, dass es Grenzfälle gibt. So will Google als normaler Nutzer behandelt werden, dass kann durchaus bedeuten mobilen Nutzern andere Inhalte zu zeigen oder auf den Ort des Nutzers zu reagieren. So etwas wird meines Wissens nach nciht bestraft, bedeutet in gewissen Grenzen aber schon, dass man Nutzern etwas zeigt, das Google evtl. nicht sieht.